Satzungen
Der AZV Elbaue/Heiderand und der Wasserverband Heiderand (WV) wurden mit Wirkung zum 01.01.2020 gemäß der §§ 83 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in den Trinkwasserverband Kemberg-Pratau (TWV) eingegliedert, welcher aus diesem Anlass in
Wasser- und Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand (WAZV-EH)
umbenannt wurde.
Neufassung der Verbandssatzung - tritt zum 01.01.2024 in Kraft
Verbandssatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 12.10.2021 - gültig bis 31.12.2023
Trinkwasserversorgung
Neufassung der Wasserversorgungssatzung (Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbaue/Heiderand) - tritt zum 01.01.2024 in Kraft
Neufassung der Wasserabgabensatzung (Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung im Bereich des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbaue/Heiderand) - tritt zum 01.01.2024 in Kraft
Schmutzwasserbeseitigung (ehemals AZV Elbaue/Heiderand)
12. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Verbandsgebiet des AZV Elbaue/Heiderand und über die Erhebung von Gebühren (dezentrale Entsorgungs- und Gebührensatzung) vom 26.11.2001 - tritt zum 01.01.2024 in Kraft
(hier finden Sie die Lesefassung der Satzung in der Fassung der 11. Änderung - gültig bis 31.12.2023)
12. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung des AZV Elbaue/Heiderand (Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatzung) vom 26.11.2001 - tritt zum 01.01.2024 in Kraft
(hier finden Sie die Satzung in der Fassung der 11. Änderung - gültig bis 31.12.2023)