Informationen

 

 

 

Hier finden Sie die Trinkwasseranalysewerte für das Jahr 2025.


 

 

Mitteilung zur Selbstablesung der Gartenwasserzähler

 

Der WAZV-EH weist darauf hin, dass Zählerstände von Gartenwasserzählern, welche zur Absetzung von Schmutzwassermengen verwendet werden, von den Kunden selbständig bis zum 31.12. eines jeden Jahres dem WAZV-EH schriftlich mitzuteilen sind.

Zählerstände, welche nach dem 31.12. mitgeteilt werden, werden in der aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung nicht berücksichtigt.

 


 

Seit Mai 2022 erfolgt die Umrüstung auf die elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul. Hier finden Sie nähere Informationen und Hinweise zum Datenschutz.