Informationen
Hier finden Sie die Trinkwasseranalysewerte für das Jahr 2025.
Mitteilung zur Selbstablesung der Gartenwasserzähler
Der WAZV-EH weist darauf hin, dass Zählerstände von Gartenwasserzählern, welche zur Absetzung von Schmutzwassermengen verwendet werden, von den Kunden selbständig bis zum 31.12. eines jeden Jahres dem WAZV-EH schriftlich mitzuteilen sind.
Zählerstände, welche nach dem 31.12. mitgeteilt werden, werden in der aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung nicht berücksichtigt.
Die Kunden des WAZV-EH erhalten kein gesondertes Schreiben zur Selbstablesung des Gartenwasserzählers.
Seit Mai 2022 erfolgt die Umrüstung auf die elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul. Hier finden Sie nähere Informationen und Hinweise zum Datenschutz.